Mobile Maschinen und Geräte, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind, darunter Traktoren, Mähdrescher, Baumaschinen und Binnenschiffe, müssen künftig strengere Abgasgrenzwerte einhalten. Dies sieht die EU-Verordnung über Schadstoffemissionen für mobile Geräte und Maschinen vor, die das Europäische Parlament am heutigen Dienstag verabschiedet hat. Demnach müssen spätestens ab dem Jahr 2020 alle Motoren, die auf den Markt gebracht werden, die Euro-5-Grenzwerte einhalten.
Der gefundene Kompromiss zwischen Rat und Parlament ist weitgehend zu begrüßen, denn er strebt bessere Luftqualität an, ohne die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft außer Acht zu lassen, sagte die umwelt- und verkehrspolitische Sprecherin der FDP im Europaparlament, Gesine Meißner. Für diese schon sehr umweltfreundliche Binnenschifffahrt hätten noch strengere Grenzwerte, wie von der Kommission vorgeschlagen, verhindert werden können. Wir haben vielmehr gerade auch durch Einsatz der Liberalen eine Angleichung an US-Standards erreicht und damit weitere Wettbewerbsverzerrungen verhindert, sagte Meißner.
Neu sei eine Klausel, die es ermögliche, alte Motoren zu reparieren und umzurüsten, anstatt sie durch eine neue Maschine zu ersetzen, erklärte die Liberale. Weniger erfreulich seien die in letzter Minute von der großen Koalition im Parlament durchgedrückten Ausnahmen für Schneepflüge und Baumwollerntemaschinen. Der Kompromiss wird voraussichtlich am 18. Juli formal vom Rat angenommen. Danach tritt die Verordnung in Kraft. AgE
(06.07.2016)