KTG Agrar geht in die Insolvenz

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Vorstand und Aufsichtsrat der KTG Agrar SE haben einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Hamburg gestellt. Wie das börsennotierte Unternehmen heute mitteilte, soll die Restrukturierung und Sanierung im Rahmen der Möglichkeiten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) erfolgen. Das Gericht hat Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Tochtergesellschaften der KTG Agrar SE seien von dem Antrag nicht betroffen, betonte das Agrarunternehmen.
Ziel des eingeschlagenen Verfahrens ist laut KTG Agrar eine zukunftsfähige Restrukturierung zur Fortführung der Unternehmensgruppe, bei der die Gläubiger eng eingebunden werden sollen. Dazu werde die Gesellschaft in den nächsten Monaten einen Restrukturierungsplan erarbeiten. Hierfür sei Rechtsanwalt Jan Ockelmann aus der Sozietät JOHLKE Rechtsanwälte als Chief Restructuring Officer (CRO) vom Aufsichtsrat in den Vorstand der KTG Agrar SE berufen worden.
Der operative Betrieb wird dem Agrarunternehmen zufolge fortgeführt, insbesondere die Einbringung der Ernte auf mehr als 45 000 ha. Zur Deckung der Löhne und Gehälter soll umgehend eine Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege geleitet werden. Ziel der Beteiligten sei es, das Unternehmen und die KTG-Gruppe langfristig zu erhalten und möglichst viele Arbeitsplätze an den Standorten zu sichern.
Auslöser für die wirtschaftliche Schieflage der KTG Agrar SE war die Fälligkeit von Zinsen der im Jahr 2011 begebenen Anleihe KTG Biowertpapier II. Die Inhaber-Teilschuldverschreibung hat ein Volumen von 250 Mio Euro und ist mit jährlich 7,125 % verzinst. Die eigentlich am 6. Juni dieses Jahres anstehende Zinszahlung von 17,8 Mio Euro konnte nicht erbracht werden. Nach anfänglichen Kursgewinnen brach die Aktie von KTG Agrar SE heute im weiteren Handelsverlauf stark ein und notierte um 15:15 Uhr mit 0,40 Euro rund 50 % unter dem Schlusskurs des Vortages. AgE (06.07.2016)
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