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Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Erlaubnis von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zur Übernahme von KaiserŽs Tengelmann durch Edeka zunächst außer Kraft gesetzt. Nach der heute veröffentlichten Einschätzung des Gerichtes, erweist sich die Erlaubnis schon nach einer vorläufigen Prüfung im Eilverfahren als rechtswidrig.
So habe Gabriel über die Erteilung der Erlaubnis nicht entscheiden dürfen, da sein Verhalten im Erlaubnisverfahren die Besorgnis seiner Befangenheit und fehlenden Neutralität begründe, erklärten die Richter. Sie werfen dem Minister unter anderem vor, in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens geheime Gespräche mit Edeka und KaiserŽs Tengelmann geführt zu haben unter Ausschluss weiterer Beteiligter, insbesondere von Vertretern des Konkurrenten Rewe, der ein alternatives Übernahmenagebot eingereicht hatte. Die Ministererlaubnis sei darüber hinaus rechtswidrig, da Gabriel bei seiner Entscheidung zu Unrecht den Erhalt der kollektiven Arbeitnehmerrechte als einen Gemeinwohlbelang berücksichtigt habe.
Der Bundeswirtschaftsminister als auch Edeka und KaiserŽs Tengelmann können nun Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einlegen. Dieser wird dann zunächst prüfen, ob die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das OLG aus zutreffenden Gründen erfolgt ist. Anderenfalls wird der BGH die Rechtsbeschwerde zulassen und die Eilentscheidung des Oberlandesgerichts überprüfen. AgE
(13.07.2016)