DBV fühlt sich durch OLG-Beschluss zum Tengelmann-Edeka-Deal bestätigt

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Die vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gestoppte Übernahme von KaiserŽs Tengelmann durch Edeka hat beim landwirtschaftlichen Berufsstand für Genugtuung gesorgt. Während sich das Bundeswirtschaftsministerium zu Unrecht an den Pranger gestellt sieht, fühlt sich der Deutsche Bauernverband (DBV) in seiner Auffassung bestätigt.
Der DBV hatte die Erlaubnis durch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel scharf kritisiert, da die Übernahme seiner Ansicht nach die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel und dessen Marktmacht verstärkt und die Wettbewerbssituation für die Landwirtschaft, die Verarbeiter und Vermarkter einseitig verschlechtert hätte. Der Bauernverband hatte zudem bemängelt, dass es dadurch zu immer stärkeren Wertschöpfungsverlusten in der Landwirtschaft kommen würde.
DBV-Präsident Joachim Rukwied sieht weiterhin die Bundesregierung und den Gesetzgeber in der Verantwortung, die kartell- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Lebensmittellieferkette nachzubessern. Neben einer wirksamen Fusionskontrolle müssten auch gerichtsfeste Instrumente zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen geschaffen und klarere Grenzen zwischen harten Verhandlungen und der missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht gezogen werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium wiedersprach dem Vorwurf der Befangenheit von Gabriel und einer Intransparenz des Verfahrens. Es habe eine öffentliche Anhörung stattgefunden; alle Angebote und am Verfahren Beteiligte seien berücksichtigt worden. Gabriel sei zudem der erste Bundeswirtschaftsminister gewesen, der im Rahmen eines derartigen Verfahrens an einer solchen Anhörung überhaupt teilgenommen habe. Für das Wirtschaftsressort ist es nicht nachvollziehbar, dass Arbeitsnehmerrechte vom Gericht nicht als Gemeinwohlgrund angesehen werden. Dies war neben der Befangenheit eine der Begründungen des OLG gewesen, weshalb die Ministererlaubnis außer Kraft gesetzt und die Übernahme damit gestoppt wurde. AgE (13.07.2016)
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