US-Kongress beschließt Gesetz zur GVO-Kennzeichnung von Lebensmitteln

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In den USA hat der Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, den Kongress passiert. Nachdem der Senat bereits Anfang dieses Monats dem Papier zugestimmt hatte, wurde es gestern auch vom Repräsentantenhaus beschlossen. Damit liegt es nun Staatspräsident Barack Obama zur Unterzeichnung vor. Sollte auch er grünes Licht geben, hätte das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) insgesamt zwei Jahre Zeit, das Gesetz im Einzelnen auszuarbeiten.
Der Entwurf enthält verschiedene Vorschläge zur künftigen Kennzeichnung GVO-haltiger Lebensmittel. Genannt sind kurze Texte und Symbole, aber auch elektronische oder digitale Links und Telefonnummern, die den Kunden den Zugang zu weiteren Informationen ermöglichen. Die Kennzeichnungspflicht soll sich dem Papier zufolge nur auf Lebensmittel beziehen, deren Hauptzutat gentechnisch verändert wurde. Dagegen ist zum Beispiel für Produkte, die unter Nutzung gentechnisch veränderter Futtermittel erzeugt wurden, keine verpflichtende Kennzeichnung vorgesehen. Ferner soll es keine Kennzeichnungspflicht für sehr kleine Lebensmittelerzeuger und für Mahlzeiten geben, die in Restaurants verkauft werden.
Bei Verbraucherschützern stieß der Kongressbeschluss auf Kritik. Es fielen zu wenige Produkte unter das Gesetz. Außerdem sei eine Kennzeichnung durch einen Link oder eine Telefonnummer verwirrend. Aus der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft kam dagegen Lob. Mit einem nationalen Gesetz seien viele verschiedene Sonderregelungen in den einzelnen Bundesstaaten zu vermeiden. AgE (18.07.2016)
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