Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass für eine schärfere Regulierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes zur Vermeidung weiträumiger Wirkstofffrachten. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag verweist die Regierung auf das bestehende Zulassungsverfahren bei Pflanzenschutzmitteln und bereits erfolgte Anpassungen der Anwendungsbestimmungen bei leicht verdampfenden Wirkstoffen wie Pendimethalin, Prosulfocarb oder Clomazone. Zudem decke die Umweltrisikobewertung im Zulassungsverfahren das Risiko geringer Konzentrationen auf weiter entfernten Flächen oder Gewässern in ausreichendem Maße ab.
Die Bundesregierung räumt in diesem Zusammenhang zwar weiteren Klärungsbedarf ein, sieht hier allerdings sowohl die Zulassungsinhaber als auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) am Zug. Im Zuge der Anwendung verweist sie außerdem auf die Regeln der guten fachlichen Praxis, die ausreichende Abstände zu angrenzenden Flächen auch von Ökobetrieben vorschreibe. Für Schäden im Nahbereich seien im Einzelfall die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzuwenden. Ein totales Verbot leichtflüchtiger Pflanzenschutzwirkstoffe hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund für unnötig und nach geltendem EU-Recht auch nicht für umsetzbar.
Nach Auffassung der agrarpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Dr. Kirsten Tackmann, ruht sich die Bundesregierung allerdings mit dieser Position auf dem Privatrecht aus und lehnt jegliche Verantwortung ab. Tackmann wirft der Regierung insbesondere vor, die geschädigten Landwirte im Falle solcher weiträumig verfrachteten Wirkstoffe allein zu lassen. Dabei sei es fast unmöglich, den Verursacher der Pflanzenschutzmittelfrachten auszumachen. AgE
(27.07.2016)