Düngeverordnung beeinträchtigt landwirtschaftliche Kompostnutzung

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Eine spürbare Beeinträchtigung der Kompostanwendung in der Landwirtschaft erwarten Wissenschaftler des Thünen-Instituts von der anstehenden Novelle der Düngeverordnung. Als problematisch werden in einer Studie im Auftrag der Kompostwirtschaft die Anrechnung des Kompoststickstoffs im Nährstoffvergleich betrachtet, ferner die vorgesehenen Stickstoff-Ausbringungsobergrenzen für organische Düngemittel, die Beschränkung der Phosphatdüngung sowie die Sperrfristen für die Kompostausbringung im Winter und das Verbot der Ausbringung auf unbewachsenen, gefrorenen Böden.
Nach Einschätzung der Thünen-Wissenschaftler kann von einer hohen Stickstoffanrechnung im Nährstoffvergleich eine stark restriktive Wirkung auf die Kompostanwendung in der Landwirtschaft ausgehen. Danach gingen Betriebe mit Kompostanwendung künftig ein hohes Risiko ein, den Kontrollwert für Stickstoff pro Hektar zu überscheiten.
Eine Einbeziehung aller organischen Düngemittel in die Ausbringungsobergrenze von 170 kg N/ha wirke sich nur dann nicht restriktiv auf die Kompostanwendung aus, soweit keine Kombination mit anderen organischen Düngern vorliege, heißt es in der Studie. Besonders betroffen von der Neuregelung seien Regionen in Nordwestdeutschland mit hoher Viehbesatzdichte und Biogasproduktion auf Basis von Energiepflanzen. Vor allem dort verschärfe sich die Konkurrenz um verfügbare Flächen für die Kompostausbringung.
Unter fachlichen Aspekten seien die in der Novelle geplanten Berechnungen und Bewertungen für Komposte nicht gerechtfertigt, erklärte der Verband der Humus- und Erdenwirtschaft (VHE) als einer der Auftraggeber der Studie. Diese Fehlbewertung könnte seiner Einschätzung nach dazu führen, dass die Verwertung von Komposten in der Landwirtschaft zukünftig deutlich behindert werde. Damit verbunden wären laut VHE erhebliche Kostensteigerungen bei der landwirtschaftlichen Kompostverwertung. AgE (05.08.2016)
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