Weitere gerichtliche Schritte für ein Verbot des Kükentötens

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Die nordrhein-westfälische Landesregierung versucht weiter, über den Gerichtsweg ein Verbot des Tötens von männlichen Eintagsküken zu erreichen. Wie das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium mitteilte, hat es die beiden Kreise Gütersloh und Paderborn dazu veranlasst, Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzureichen. Dieses hatte im Mai dieses Jahres Urteile des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt, wonach das Töten männlicher Eintagsküken aus Legehennenrassen in Brütereien nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die im Rechtsstreit Unterlegenen waren damals die Kreise Gütersloh und Paderborn, die zuvor auf Erlass des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums das Töten männlicher Eintagsküken als tierschutzwidrig untersagt hatten und daraufhin von Brütereien verklagt worden waren.
Wie Ressortchef Johannes Remmel jetzt erklärte, bietet die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts mehrere Anknüpfungspunkte, die das Einlegen von Nichtzulassungsbeschwerden rechtfertigen. „Folgt das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde nicht, dann werden wir vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen“, kündigte Remmel an. Sein Ziel sei weiterhin ein Grundsatzurteil zugunsten des Tierschutzes in Deutschland.
Gegenüber Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erneuerte Remmel seinen Appell, zu handeln. Das Töten der Tiere habe in der Politik und der Gesellschaft keine Akzeptanz. Dennoch verstecke sich das Agrarressort „hinter wohlfeilen, teuren und langwierigen Forschungsvorhaben“, so Remmel. Dabei hätten die Gerichte mehrfach darauf hingewiesen, dass im Tierschutzgesetz eine gesetzliche Grundlage dafür fehle, damit die Länder mehr Tierschutz durchsetzen könnten. Zudem liege dem Bundestag inzwischen eine entsprechende Initiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes vor, die Nordrhein-Westfalen im vorigen Jahr in den Bundesrat eingebracht habe. AgE (06.08.2016)
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