Die Bundesregierung reagiert eigenen Angaben zufolge auf die Gefahr einer Abdrift von Pflanzenschutzmitteln. Wie die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mitteilte, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Saison 2016 die Anwendungsbestimmungen für die zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit den Herbizidwirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb geändert. Zuvor seien Verfrachtungen dieser Wirkstoffe auf nicht behandelte Flächen bekannt geworden.
Ziel der Maßnahme sei, das Risiko für Verfrachtungen über die Gasphase und Abdrift von Tröpfchen aus der Spritzanwendung soweit wie möglich zu reduzieren, heißt es in der Antwort. Die Anwendungsbestimmungen beziehen sich nach Regierungsangaben auf die Einhaltung eines Mindestwasseraufwands, den Einsatz abdriftmindernder Pflanzenschutzgeräte, die Einhaltung einer maximalen Fahrgeschwindigkeit sowie die Beachtung einer maximal erlaubten Windgeschwindigkeit bei der Anwendung. Ferner werde von den Zulassungsinhabern ein flächenbezogenes Monitoring gefordert, um weitere Informationen zum Potential der Verfrachtungen der beiden Wirkstoffe zu erhalten.
Die Zulassungsinhaber prüften gleichzeitig eine weitere Optimierung der bestehenden Pflanzenschutzmittelformulierungen, so die Bundesregierung. Bereits seit längerem gebe es spezielle Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clomazone. Die Vorschriften seien mehrfach aktualisiert worden und sähen unter anderem einen Mindestabstand zu Nichtzielflächen vor. AgE
(08.08.2016)