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Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wehrt sich nun auch auf juristischem Weg gegen die vorläufige Einschätzung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zur Übernahme von Kaisers Tengelmann durch Edeka. Der Ressortchef hat heute gegen den Beschluss des OLG zur Ministererlaubnis sowohl Nichtzulassungsbeschwerde als auch zulassungsfreie Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht. Für den Erhalt der 16 000 Arbeitsplätze und für die Arbeitnehmerrechte der Betroffenen zu kämpfen, lohnt sich - auch vor Gericht, erklärte der SPD-Politiker.
Gabriel wies erneut den Vorwurf der Besorgnis der Befangenheit durch das OLG zurück. Für ihn sei weder nachvollziehbar, dass das zulässige und übliche Gespräch zur sachgemäßen Vorbereitung der von ihm ausgesprochenen Auflagen beziehungsweise Nebenbestimmungen für die Ministererlaubnis unter Verdacht gestellt werde, noch dass der Erhalt der Arbeitnehmerrechte vom Gericht nicht als Gemeinwohlgrund angesehen werde.
Mitte Juli hatte das OLG Düsseldorf die Erlaubnis von Gabriel zur Übernahme von KaiserŽs Tengelmann durch Edeka zunächst außer Kraft gesetzt. Gemäß der Einschätzung des Gerichts erweist sich die Erlaubnis schon nach einer vorläufigen Prüfung im Eilverfahren als rechtswidrig. So habe Gabriel über die Erteilung der Erlaubnis nicht entscheiden dürfen, da sein Verhalten im Erlaubnisverfahren die Besorgnis seiner Befangenheit und fehlenden Neutralität begründe, erklärten die Richter.
Sie werfen dem Minister unter anderem vor, in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens unter Ausschluss weiterer Beteiligter geheime Gespräche mit Edeka und KaiserŽs Tengelmann geführt zu haben. Die Ministererlaubnis sei darüber hinaus rechtswidrig, da Gabriel bei seiner Entscheidung zu Unrecht den Erhalt der kollektiven Arbeitnehmerrechte als einen Gemeinwohlbelang berücksichtigt habe. Geklagt hatten die Edeka-Konkurrenten REWE und Markant. AgE
(09.08.2016)