Deutschland verdoppelt EU-Liquiditätshilfen

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Die Bundesregierung wird die auf Deutschland entfallenden Liquiditätshilfen aus dem Hilfspaket von 58 Mio Euro verdoppeln. Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium heute bestätigt. Deutschland nutze damit in vollem Umfang die Möglichkeit zur nationalen Aufstockung der EU-Mittel. Noch keine Angaben machte ein Sprecher des Agrarressorts darüber, wie die Maßnahme im Detail umgesetzt werden soll. Daran werde derzeit „mit Hochdruck gearbeitet“. Endgültige Entscheidungen könnten erst fallen, wenn die Brüsseler Vorgaben im Detail vorlägen. Klar sei allerdings, dass die Zahlungen hierzulande an Produktionsdisziplin gebunden werden sollen.
Etwas konkreter sind die Bedingungen für die von der Europäischen Union in Aussicht gestellte Prämie von 14 Cent/kg bei einer Verringerung der Milcherzeugung. Laut Ministeriumsangaben stehen dafür die vier Dreimonatszeiträume zur Verfügung, in denen Erzeuger ihre Anlieferungsmilch gegenüber dem Vorjahreszeitraum verringern müssen, um in den Genuss der Prämie zu kommen. Wer den Zeitraum Oktober bis Dezember dieses Jahres nutzen will, soll seinen Antrag bis zum 19. September einreichen müssen. Für November bis Januar ist am 17. Oktober Antragsschluss. Die weiteren Stichtage sind entsprechend der 14. November und der 12. Dezember. Jeder Landwirt soll nur einen Antrag bei der jeweiligen Landesstelle stellen dürfen. Er soll dazu die Milchgeldabrechnungen einreichen müssen.
Für Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff ist die angekündigte Aufstockung der Liquiditätshilfen indes „nicht mehr als ein Sterbegeld“. Der Oppositionspolitiker warf Ressortchef Christian Schmidt vor, er verteile Geld „mit der Wahlkampf-Gießkanne“. Die Hilfen müssten an eine wirksame Mengenreduzierung gekoppelt werden, so Ostendorff. AgE (15.08.2016)
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