Geflügelwirtschaft warnt vor erneutem nationalen Alleingang im Tierschutz

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Niedersachsen drängt auf Mindestanforderungen an die Haltung von Junghennen sowie deren Elterntieren und den Elterntieren von Masthühnern. Entsprechende Bestimmungen sollen in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden. Das ist das Ziel eines Verordnungsantrags, den die niedersächsische Landesregierung in den Bundesrat eingebracht hat.
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) zeigt sich alarmiert und warnt vor einem erneuten nationalen Alleingang „bei einem Tierhaltungsthema von internationaler Tragweite“. „Wir vermissen hier die nötige Weitsicht“, erklärte ZDG-Geschäftsführer Dr. Thomas Janning heute gegenüber AGRA-EUROPE. Janning kritisiert, dass der Vorstoß allein auf eine nationale Regelung abziele. Die deutsche Geflügelwirtschaft sei jedoch als bedeutender Player in einem internationalen Umfeld tätig und beliefere auch europäische und internationale Märkte. Demzufolge müsse eine etwaige gesetzliche Regelung für die gesamte EU gelten, wo es derzeit noch keine konkreten rechtsverbindlichen Vorgaben für die Haltung von Junghennen und Legehennen- sowie Masthühner-Elterntieren gebe.
„Wir verschließen uns dem Gedanken einer gesetzlichen Regelung nicht grundsätzlich“, betonte der ZDG-Geschäftsführer. Eine angemessene und fachlich begründete Regelung müsse aber auf EU-Ebene erfolgen, „gerne auf Grundlage der von der deutschen Geflügelwirtschaft mit Partnern aus Wissenschaft und Praxis entwickelten Haltungsleitlinien“.
Die Wirtschaft setzt laut Janning auf die von der Branche „erfolgreich gelebte Eigenverantwortung“ mit detaillierten Managementempfehlungen und Haltungsleitlinien. Beispielsweise sei auf Initiative des im ZDG organisierten Bundesverbands Deutsches Ei (BDE) eine Leitlinie zur Haltung von Jung- und Legehennen entwickelt worden, die kurz vor ihrer Finalisierung stehe. AgE (18.08.2016)
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