Erneut keine GVO-Funde im Rapssaatgut

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Rechtzeitig vor der Aussaat zur Ernte 2017 steht wieder fest, dass Rapssaatgut in Schleswig-Holstein frei von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist. Wie das Kieler Landwirtschaftsministerium heute mitteilte, ist dies das Ergebnis des diesjährigen Monitorings auf nicht zugelassene GV-Konstrukte im Rahmen des bundesweit abgestimmten Überwachungskonzepts. Dadurch werde bestätigt, dass die Saatzuchtfirmen durch ihre Qualitätssicherungsmaßnahmen dafür Sorge trügen, dass konventionelles Rapssaatgut keine GVO-Anteile enthalte, erläuterte das Agrarressort.
In diesem Jahr sind nach Angaben des Ministeriums insgesamt 80 Rapssaatgutpartien mit ausschließlich negativen Ergebnissen beprobt worden. Im vergangenen Jahr waren 84 Rapssaatgutpartien untersucht worden, ebenfalls sämtliche ohne GVO-Nachweis. Auch bundesweit war 2015 das dritte Jahr in Folge gewesen, dass die zuständigen Länderbehörden beim Rapssaatgut keine solchen Verunreinigungen festgestellt hatten. In der Europäischen Union ist der Anbau von transgenem Raps nicht erlaubt, und Saatgut darf keine Spuren von GVO enthalten; es gilt die „Nulltoleranz“. AgE (26.08.2016)
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