Mit Verweis auf die gegenwärtig schwierige Markt- und Preissituation drängt der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) auf Entlastungen für Landwirte bei der Grunderwerbssteuer. Die in geheimen Koalitionspapieren postulierte Erhöhung dieser Steuer wäre genau das Gegenteil von der Unterstützung, die die Landwirte gerade bräuchten, kritisierte BLHV-Präsident Werner Räpple gestern im Rahmen der Erntepressekonferenz in Freiburg. Dabei seien die derzeitigen Besteuerungstatbestände und Steuersätze bereits für die Landwirtschaft sehr unbefriedigend geregelt.
Aus Sicht des BLHV-Präsidenten sollte ein aktiver Landwirt generell beim Erwerb landwirtschaftlicher Nutzfläche bei der Grunderwerbssteuer nur mit einem ermäßigten Steuersatz belastet werden, zumal Grund und Boden in der Landwirtschaft die unabdingbare Grundlage für die Existenz der Betriebe seien. Eine Ermäßigung für erwerbende Landwirte hätte zudem den Effekt, dass ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den mit höheren Steuersätzen belegten außerlandwirtschaftlichen Investoren gesteigert würde. Ein solcher Lenkungseffekt zur Stärkung der Eigentumsbasis der aktiven landwirtschaftlichen Betriebe gegenüber immer mehr renditesuchendem Kapitel sei volkswirtschaftlich sinnvoll und ein Gebot der Stunde, erklärte Räpple.
Darüber hinaus beklagte der BLHV, dass die Grunderwerbssteuer nach derzeitiger Rechtslage sogar beim bloßen Tausch von Grundstücken fällig werde. Landwirte, die untereinander Parzellen tauschen wollten, würden durch diese Regelung davon abgehalten, mittels privater Initiative und ohne aufwändige Flurbereinigung wettbewerbsfähigere Strukturen zu schaffen. Die geforderte Steuerbefreiung für den Landtausch, soweit dieser wertgleich in Grund und Boden erfolge, würde mit relativ wenig staatlichem Mitteleinsatz sehr viel Positives bewirken, unterstrich der Verband. AgE
(01.09.2016)