Der Landwirtschaftsausschuss im Europäischen Parlament hat die geplanten Kürzungen an EU-Mitteln im Agrarbereich scharf kritisiert. In einer Stellungnahme zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Gemeinschaft für 2017 bemängelt er vor allem die vorgeschlagenen Kürzungen bei der ländlichen Entwicklung. Gerade die Bereitstellung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) stellten einen hohen Mehrwert für die Wirtschaft der ländlichen Gebiete in der gesamten Union dar. Mit ihrer Hilfe könnten bestehende Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen werden.
Die EU-Agrarpolitiker wehren sich zudem gegen die vorgeschlagene Kürzung der Mittel für Interventionen auf den Agrarmärkten. Angesichts der derzeitigen Situation fordern sie die Kommission auf, die Sofortmaßnahmen zu erweitern, damit allen spezifischen Merkmalen und Bedürfnissen der Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird. Die Abgeordneten verweisen auf die Auswirkungen der Abschaffung der Milchquote und sprechen sich dafür aus, vorbereitende Maßnahmen zu ergreifen, um Marktungleichgewichte nach der Abschaffung der Zuckerquote im September 2017 zu vermeiden.
Zustimmung gab es dagegen unter anderem für die Erhöhung der Mittel für die Betriebsfonds von Erzeugerorganisationen, für die stärkere finanzielle Unterstützung der Bienenzucht sowie für die Verlängerung der Sondermaßnahmen zur Stabilisierung des Obst- und Gemüsesektors. Dementsprechend lehnen die Agrarpolitiker im EU-Parlament die geplanten Kürzungen der Beihilfen für vorläufig anerkannte Erzeugerorganisationen ab.
Die Stellungnahme wurde an den federführenden Haushaltsausschuss weitergeleitet, der sich Ende September mit dem Etatentwurf für 2017 befassen wird. Nach der ersten Lesung im Oktober sollen die Europaabgeordneten Ende November endgültig über den Gesamthaushaltplan der Gemeinschaft abstimmen.
Gemäß des Standpunktes der EU-Finanzminister sollen unter der Rubrik 2 Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen, der fast ausschließlich den EU-Agraretat umfasst, die Mittel für Verpflichtigungen gegenüber 2016 um 6 % auf 58,7 Mrd Euro und die Zahlungen um 0,15 % auf 55,0 Mrd Euro sinken. AgE
(06.09.2016)