In der Europäischen Union dürfen Bioprodukte aus Norwegen vorerst nicht mit dem EU-Biosiegel ausgezeichnet und damit auch nicht als Bioware verkauft werden. Wie eine Sprecherin der EU-Kommission heute gegenüber AGRA-Europe erläuterte, hatte die Behörde festgestellt, dass die derzeit geltende EU-Ökoverordnungen aus den Jahren 2007 und 2008 immer noch nicht in das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) integriert sind. Dies bedeute, dass Norwegen wie auch Island weiterhin veraltete Regeln für den ökologischen Anbau anwendeten, die innerhalb der EU nicht mehr gelten würden. Von der Lücke seien unter anderem norwegischer Lachs aus Aquakulturen und Schafe betroffen.
Die EU-Kommission habe sehr klare Regeln und hohe Standards in Bezug auf die Zertifizierung und Kennzeichnung von Bioprodukten, betonte die Sprecherin. Diese gälten gleichermaßen für EU-Produzenten und Erzeuger aus Drittländern, die ihre Produkte in die Gemeinschaft exportieren wollten und gewährleisteten gleiche Wettbewerbsbedingungen.
Als Lösung sieht die Kommission der Sprecherin zufolge lediglich die Übernahme der EU-Ökoverordnung mit allen Produktionsvorschriften von 2007 und 2008 einschließlich der Aquakultur-Regeln in das EWR-Abkommen mit Norwegen und Island.
EU-Agrarkommissar Phil Hogan wird den norwegischen Landwirtschaftsminister Jon Georg Dale am 27. September treffen. Ob es dabei auch um die Regelanpassungen im Ökobereich gehen wird, ließ die Sprecherin offen. AgE
(07.09.2016)