Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, sich auf eine Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration festzulegen. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion weist die Regierung darauf hin, dass mit der Jungebermast, der Immunokastration sowie der Kastration unter Betäubung drei Alternativen zur Verfügung stünden. Aufgrund der jeweiligen Vor- und Nachteile sei innerhalb der Lieferketten zu entscheiden, welches Verfahren sich unter den gegeben Rahmenbedingungen am besten eigne.
Die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann, warf der Bundesregierung daraufhin vor, sie stehle sich aus der Verantwortung, wenn sie angesichts der aktuellen Marktübermacht von Verarbeitung und Handel keinen eigenen Beitrag dazu leisten wolle, dass auf Augenhöhe verhandelt werde. Damit nehme die Regierung billigend in Kauf, dass die Erzeugerbetriebe weiter unter Druck gesetzt werden könnten, kritisierte die Abgeordnete.
Höhere Tierschutzstandards in Deutschland setzen voraus, dass die Betriebe Planungssicherheit haben und für mehr Tierwohl auch anständig entlohnt werden, so Tackmann. Um ein Preis- und Standarddumping innerhalb der Europäischen Union zu verhindern, müsse sich die Bundesregierung verstärkt für eine einheitliche EU-weite Regelung zur Ferkelkastration und eine Herkunftskennzeichnung einsetzen.
Unter den alternativen Verfahren halte ihre Fraktion die Ebermast am ehesten für zukunftsfähig, betonte die Agrarsprecherin. Der Schwerpunkt der Forschung müsse auf der Identifizierung der Eber liegen, die den spezifischen Geruch entwickelten. Zudem müsse weiter nach züchterischen Wegen zur Verringerung des Problems gesucht werden. Hier würden mehr öffentliche Forschungsmittel benötigt. AgE
(13.09.2016)