Vielfältige Kritik der Minister an GAP-Vereinfachungsvorschlägen

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Mit grundsätzlichem Wohlwollen haben die Landwirtschaftsminister der Mitgliedstaaten die Vereinfachungsvorschlage von EU-Agrarkommissar Phil Hogan im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aufgenommen. Gleichzeitig übten sie jedoch bei der heutigen Vorstellung der Pläne im Agrarrat in Luxemburg im Einzelnen vielfältige Kritik daran. Unter anderem mahnte Frankreichs Landwirtschaftsminister Stephan Le Foll eine genauere Prüfung der Auswirkungen der Vorschläge auf die delegierte Rechtsakte und den EU-Gesamthaushalt an.
Le Foll befürchtet, dass eine neue Grundsatzdiskussion über die Ausrichtung der EU-Agrarpolitik aufflammen könnte; dabei habe man „gerade erst“ die derzeitige GAP ausgehandelt. Schweden und weitere Mitgliedstaaten sehen die vorgeschlagenen Förderinstrumente zur Einkommensstabilisierung über die Zweite Säule kritisch. Belgien lehnt eine nur noch freiwillige Überprüfung des „aktiven Landwirtes“ ab.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt wiederholte seine Forderung, die Definition für Grünland zu überarbeiten. Mit Gras und Grünfutter bewachsene Ackerbrachen und gerodete Rebflächen sollten nicht bereits nach fünf Jahren automatisch als Dauergrünland definiert werden. Weinbauern sollten auf diesem Weg ihre Rebflanzrechte nicht verlieren. Mehrere Delegationen unterstützten Schmidt in seiner Forderung.
Höchst umstritten ist bei den Landwirtschaftsministern auch das Vorhaben der Kommission, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Ökologischen Vorrangflächen zu verbieten. Bereits im Vorfeld des Rates hatten sich 18 Mitgliedstaaten dagegen ausgesprochen. Sie wollen eine weitere Einschränkung der Produktionsmöglichkeiten für die Landwirte nicht akzeptieren. Hogan zeigt sich von der Ablehnung "überrascht und enttäuscht"; er erklärte, die Kommission wolle grundsätzlich an dem geplanten Verbot festhalten.
Einig waren sich die EU-Agrarminister darin, dass die landwirtschaftlichen Belange der Omnibusverordnung im Rat und im zugehörigen Sonderausschuss besprochen und auch dort entschieden werden müssten. Keinesfalls sollte der Allgemeine Rat oder der EU-Finanzrat darüber befinden. Die ungarische Delegation warnte vor einem „drohenden Präzedenzfall“.
Die Omnibusverordnung zur Vereinfachung der GAP ist Teil des Mid-Term-Reviews zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU. Laut des Zeitplans der Kommission soll die Verordnung zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Hogan betonte, dass nicht die Kommission, sondern Rat und Parlament über den Entwurf entschieden. Die Grünlanddiskussion nannte der Ire „politisch heikel“ und verwies auf einen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängigen Streit dazu. AgE (11.10.2016)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Ukrainische Agrareinfuhren
Kein akutes Risiko für Marktverwerfungen
28.03.2024 — Die EU-Kommission sieht derzeit keine akute Gefahr von Marktverwerfungen durch steigende Agrareinfuhren aus der Ukraine. Eine qualifizierte Mehrheit der EU-Botschafter steht trotzdem auf der Kippe. Unterdessen warnen Deutschland und die Niederlande davor, der Ukraine in den Rücken zu fallen. Die französische Agrarbranche hat zwischenzeitlich die eigene Regierung in das Lager der Nein-Sager getrieben.
GAP-Änderungen
Özdemir stimmt Schnellverfahren zu
27.03.2024 — Die EU-Staaten haben sich einstimmig für eine schnelle Annahme der vorgeschlagenen GAP-Änderungen eingesetzt. Bundesagrarminister Cem Özdemir warnt allerdings vor einer verwässerten Fruchtfolge. Während der CDU-Europaabgeordnete Norbert Lins das geforderte Eilverfahren erleichtert aufnimmt, krisiert der grüne Abgeordnete Martin Häusling das Verfahren scharf.
Agrarstrukturerhebung
Schweinehaltung am stärksten abgebaut
27.03.2024 — Die umfassende Agrarstrukturerhebung aus dem Jahr 2023 zeigt, dass innerhalb von drei Jahren die Schweinehaltung in Deutschland spürbar geschrumpft ist. Die Zahl der Halter und der Schweine nahm zweistellig ab. Bei Rindern war der Schwund geringer, wobei aber viele Milcherzeuger die Produktion aufgaben. Bei Legehennen wurden die Haltungsplätze hingegen aufgestockt.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Tierwohlcent
Holzenkamp gegen Flaschenhals-Lösung
26.03.2024 — Leidtragende einer Verbrauchsteuer auf Fleisch, die an Schlachthöfen und Zerlegungsbetrieben erhoben würde, wären laut Raiffeisenverband die Erzeuger. Stattdessen fordert der DRV eine Steuer auf Endverbraucherebene. Notwendig sei eine bürokratiearme Lösung.

xs

sm

md

lg

xl