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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes begrüßt, mit dem dieses mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands zum Handelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (CETA) abwies. Der Stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling betonte heute gegenüber AGRA-EUROPE, man sei froh über das grüne Licht vom Bundesverfassungsgericht. Die deutsche und europäische Landwirtschaft habe durch CETA gute Chancen im Export, beispielsweise bei Käse, Wurstwaren und Süßwaren. Viele kanadische Verbraucher schätzten die hohe Qualität der Produkte.
Hemmerling lobte zudem, dass Kanada das EU-System der geografisch geschützten Angaben (g.g.A.) anerkenne und die Standards in der Lebensmittelsicherheit, beispielsweise beim Verbot von Hormonen in der Tierfütterung, respektiere. Kanada stehe einem hier deutlich näher als die US-Regierung, so der stellvertretende DBV-Generalsekretär.
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kann das Abkommen nun wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Allerdings muss die Bundesregierung nach dem Willen der Richter sicherstellen, dass Deutschland das Abkommen trotz des vorläufigen Inkrafttretens wieder aufkündigen kann. Zudem dürften ab 2017 ausschließlich die Teile des Abkommens gelten, die auch wirklich in die Zuständigkeit der EU fielen, so das Gericht. AgE
(14.10.2016)