Rechtssicherheit bei der Erbschaftsteuer

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Der von Bund und Ländern erzielte Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer ist endgültig in trockenen Tüchern. Nach der Beschlussfassung durch den Bundestag Ende September hat der Bundesrat heute wie erwartet grünes Licht für die Neuregelung gegeben.
„Das neue Erbschaftsteuergesetz gibt endlich wieder Rechts- und Planungssicherheit für Familienbetriebe in Deutschland“, kommentierte der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst (FAB), Michael Prinz zu Salm-Salm, die Entscheidung der Länderkammer.
Kleinere und mittlere Familienunternehmen in der Land- und Forstwirtschaft würden bei der Erbschaftsteuer auch weiterhin vollständig entlastet, um ihre Existenz und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. „Damit setzt die Politik auf die Fortführung der Unternehmen und nicht auf deren Zerschlagung“, betonte Prinz Salm.
Der Gesetzgeber folge damit dem Bundesverfassungsgericht, das die Verschonung bereits 2014 für zulässig gehalten habe. Für den Verbandsvorsitzenden ist das „im Sinne der Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit“. Dies trage dazu bei, die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken.
Demgegenüber hätte eine Verschärfung des Erbschaftsteuergesetzes nach Einschätzung von Prinz Salm für viele Betriebe eine massive existentielle Bedrohung bedeutet. Seinen Angaben zufolge stellen die Familienunternehmen in Deutschland 60 % der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze und 80 % der Ausbildungsplätze. AgE (15.10.2016)
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