Das Bundeskartellamt hat die Bußgeldverfahren gegen zwei Gesellschaften der Zur Mühlen-Gruppe eingestellt. Die gegen die Böklunder Plumrose GmbH & Co KG und die Könecke Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG erlassenen Bußgeldbescheide über insgesamt 128 Mio Euro seien infolge konzerninterner Umstrukturierungen gegenstandslos geworden, teilte die Wettbewerbsbehörde heute mit. Die Zur Mühlen-Gruppe selbst ist eine Beteiligungsgesellschaft von Clemens Tönnies senior.
Das Bundeskartellamt hatte am 15. Juli 2014 Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 338 Mio Euro Euro gegen 21 Wursthersteller und 33 verantwortlich handelnde Personen verhängt. Im vorliegenden Fall wurden laut Kartellamt nach Einlegung des Rechtsmittels wesentliche Vermögensgegenstände der Böklunder Plumrose und der Könecke Fleischwarenfabrik auf andere Gesellschaften der Zur Mühlen-Gruppe übertragen. Die beiden Gesellschaften sind anschließend erloschen.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erklärte: Wir hätten dieses Ergebnis gerne vermieden. Allerdings hat die Umstrukturierung innerhalb der Zur Mühlen-Gruppe dazu geführt, dass ein Anspruch auf Zahlung der Bußgelder nicht mehr durchgesetzt werden kann. Dies habe eine bislang im Gesetz bestehende Regelungslücke, die sogenannte Wurstlücke, möglich gemacht. Es sei daher sehr zu begrüßen, dass das Bundeskabinett einen entsprechenden Entwurf für die anstehende Kartellrechtsnovellierung verabschiedet hat, betonte Mundt.
In dem Ende September vom Kabinett verabschiedeten Entwurf zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist eine Angleichung an die im europäischen Recht bereits vorhandene unternehmensbezogene Sanktion vorgesehen. Zukünftig soll sich demnach die Verantwortlichkeit für Kartellrechtsverstöße von Unternehmen auf rechtliche und wirtschaftliche Nachfolger der ursprünglich verantwortlichen Gesellschaft sowie auf die lenkende Konzernmutter erstrecken. Eine Umgehung von Bußgeldsanktionen soll so verhindert werden. AgE
(20.10.2016)