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Die Bundesregierung erwartet keine grundlegende Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im nächsten Jahr. Die Parlamentarische Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Maria Flachsbarth, bekräftigte diese Woche in ihrer Antwort auf eine mündliche Frage der grünen Bundestagsabgeordneten Bärbel Höhn, dass nach geltendem EU-Recht keine Halbzeitbewertung der GAP vorgesehen sei.
Geplant sei lediglich eine Überprüfung des Prozentsatzes für den Anteil der ökologischen Vorrangflächen im Hinblick auf eine mögliche Anhebung von 5 % Prozent auf 7 %, so Flachsbarth. Spätestens im März 2017 werde die Europäische Kommission dazu einen Bewertungsbericht vorlegen, der gegebenenfalls mit einen Vorschlag zur Anhebung des Prozentsatzes enthalten werde.
Handlungsbedarf könnte sich künftig nach Einschätzung der Staatssekretärin im Hinblick auf den Klimaschutz ergeben. Bereits jetzt würden mit der GAP auch Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft gefördert, und zwar sowohl im Rahmen des Greenings der Direktzahlungen als auch über die Maßnahmen der Zweiten Säule. Um die anspruchsvollen Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen sowie weiteren Umwelt- und Naturschutzanliegen gerecht zu werden, werden die Elemente der GAP nach Einschätzung von Flachsbarth in Zukunft hinsichtlich ihrer Effektivität für den Klimaschutz zu überprüfen sein. AgE
(22.10.2016)