Die Reform der Grundsteuer ist ein wichtiges Thema der Bundesratssitzung in dieser Woche. Aller Voraussicht nach wird die Länderkammer am kommenden Freitag beschließen, die von Hessen und Niedersachsen gemeinsam eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung des Bewertungsgesetzes sowie für eine Grundgesetzänderung als Voraussetzung für eine bundeseinheitliche Grundsteuerregelung in den Bundestag einzubringen.
Der Agrarausschuss hat eine Entschließung empfohlen, um den Besonderheiten bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zu tragen. Die Agrarier weisen darauf hin, dass die vorgeschlagenen neuen Bewertungsansätze im Einzelfall deutliche Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer haben könnten. Gefordert werden eine Folgenabschätzung und eine umfassende Erprobung der künftigen Bewertungsansätze. Bewertungsgrundlage in der Land- und Forstwirtschaft soll laut Gesetzentwurf weiterhin der Ertragswert sein.
Stellung nehmen wird der Bundesrat zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-Gesetz) sowie von Regelungen zur Eigenversorgung im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG). Vorgesehen ist unter anderem eine Umstellung der Förderung von KWK-Strom auf Ausschreibungen.
Der Bundesregierung zugleitetet wird aller Voraussicht nach ein Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Dabei geht es um die Festlegung von gesetzlichen Mindestanforderungen an die Haltung von Junghennen sowie deren Elterntieren und den Elterntieren von Masthühnern.
Auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung steht ferner die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Schweinepest-Monitoring-Verordnung. Angestrebt wird der Aufbau eines Monitorings zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen. AgE
(02.11.2016)