Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) behält ihre Vorzüglichkeit. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) heute mitteilte, wird auch im kommenden Jahr der höchste Beitrag der LKK 10 % unter dem Höchstbeitrag aller anderen gesetzlichen Krankenkassen liegen. Dies gelte trotz einer leichten Anhebung des Beitrages in Klasse 20 aufgrund gesetzlicher Vorgaben.
Laut SVLFG bleibt die Beitragstabelle der LKK für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige erneut nahezu unverändert. Bei gleichen Betriebsverhältnissen werde sich die Beitragsklasse für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige zum 1. Januar 2017 dennoch in einigen Fällen ändern. Dies sei auf höhere Werte in der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft 2017 zurückzuführen.
Für mehr als 90 % der Unternehmer und mitarbeitenden Familienangehörigen gelten der Sozialversicherung zufolge 2017 letztmalig Übergangsregelungen. Hierzu seien bereits mit der Beitragsrechnung für 2014 sogenannte Angleichungssätze gebildet worden. Diese sollen sicherstellen, dass der Beitrag bis 2017 in gleichmäßigen Stufen an das zum 1. Januar 2014 vereinheitlichte Beitragsrecht herangeführt wird.
Höhere Beiträge kommen auf die Landwirte in der Pflegeversicherung zu. Die SVLFG verwies auf die notwendige Finanzierung der mit dem Pflegestärkungsgesetz II verbesserten Leistungen. Der Beitragszuschlag für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige betrage 16,2 %. Für die übrigen versicherten Personen erhöhe sich der Pflegeversicherungsbeitrag auf 2,55 % der beitragspflichtigen Einnahmen. AgE
(14.11.2016)