Für das von der Europäischen Union geforderte Obstsortenverzeichnis ist jetzt auch in Deutschland die gesetzliche Grundlage geschaffen worden. Die Mitgliedstaaten sollen die bei ihnen zugelassenen Sorten in eine Gesamtliste der Obstsorten für die EU übertragen, die voraussichtlich rund 17 000 Einträge umfassen wird. Das Gesetz zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes, mit dem die EU-Vorgaben national umgesetzt werden, ist gestern mit den Stimmen aller Fraktionen im Bundestag angenommen worden.
In das Verzeichnis aufgenommen werden können unter anderem die nach amtlicher Beschreibung zugelassenen und nach nationalem oder gemeinschaftlichem Schutzrecht abgedeckten Sorten. Die Realisierung ist für die Behörden und die Wirtschaft allerdings mit erheblichem Aufwand verbunden, da alle zu überführenden Arten nicht nur gemeldet, sondern auch beschrieben werden müssen. Die Europäische Union verfolgt mit der Regelung das Ziel, die genetische Vielfalt der Sorten zu bewahren. So können die Mitgliedstaaten auch Sorten ohne Wert für den kommerziellen Anbau in die Liste aufnehmen.
Aus Sicht des Berichterstatters der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kees de Vries, vergrößern diese den Spielraum für die Landwirtschaft, nachhaltig auf unsere Umwelt einzuwirken. Geschützt würden beispielsweise alte Obstsorten, die sonst in Vergessenheit gerieten oder Amateursorten, die bisher nicht hätten vermarktet werden können. Die stellvertretende Agrarsprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Rita Hagl-Kehl, stellte die Bedeutung der genetischen Vielfalt für die gentechnikfreie und ökologische Erzeugung in den Vordergrund. Diese Produktionsweisen setzten bereits bei der Auswahl des Saatgutes an.
Die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, kritisierte indes die späte Umsetzung der Änderungen. Nötigenfalls müsse nun das Personal im für die Listenerstellung zuständigen Bundessortenamt (BSA) kurzfristig aufgestockt werden, um die Beschreibungen aller aufgeführten Sorten gewährleisten zu können, forderte Tackmann. Der Grünen-Abgeordnete Harald Ebner warf Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt Untätigkeit in dieser Sache vor. Das habe zur Folge, dass ein Gesetz, von dem die wirtschaftliche Lage der Fruchterzeuger abhänge, auf den letzten Drücker verabschiedet werden müsse. AgE
(14.11.2016)