Die hochansteckende aviäre Influenza des Typs H5N8 hat nun auch Nordrhein-Westfalen erreicht. Wie das Düsseldorfer Landwirtschafsministerium heute mitteilte, wurde das Virus vom zuständigen Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in einem Bussard im Kreis Wesel nachgewiesen. In einem zweiten Fall, ein Schwan aus dem Kreis Soest, bestätigte sich der H5N8-Verdacht dagegen nicht. Bereits nach der Feststellung des Seuchenverdachtes wurden um den Fundort des toten Raubvogels ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet mit den dazugehörigen Restriktionen für die Geflügelhalter eingerichtet.
Bereits am Montag hatte das Ministerium erste Präventionsmaßnahmen eingeleitet und unter anderem die Stallpflicht in Risikoregionen in 16 Kommunen und Kreisen veranlasst. Zudem wurden gestern landesweit Geflügelschauen untersagt.
Derweil ist mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger die Eilverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu besonderen Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügelhaltungen in Kraft getreten. Sie gilt für das gesamte Bundesgebiet und verpflichtet ab Montag die Halter mit bis zu 100 Stück Geflügel zur werktäglichen Aufzeichnung von Verlusten im Bestand. Zudem müssen die Halter mit mindestens zehn bis zu 1 000 Tieren die Gesamtzahl der gelegten Eier an Werktagen aufzeichnen.
Zudem sind nun auch alle Halter mit Beständen unter 1 000 Stück Geflügel angehalten, ihre Ställe oder sonstigen Standorte gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Das Betreten der Ställe oder Standorte ist nur noch mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung gestattet, die nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen, desinfizieren oder zu entsorgen ist. Außerdem müssen Einrichtungen zum Waschen der Hände sowie zur Desinfektion der Schuhe vorhanden sein. AgE
(21.11.2016)