Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Gewinn- und Tarifglättung

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Die geplante Gewinn- und Tarifglättung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Einkommensteuerrecht ist möglicherweise nicht verfassungskonform. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages nach einer Überprüfung des von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften und des Einkommensteuergesetzes.
Der Gesetzentwurf sieht eine Ausweitung des Gewinnermittlungszeitraums von zwei auf drei Jahre vor, um schwankende landwirtschaftliche Einkommen über einen längeren Zeitraum steuerlich geltend machen zu können. Begründet wird die damit verbundene Steuerermäßigung mit Ernte- und Einkommensschwankungen in Folge des Klimawandels sowie einer gegenwärtig schlechten Ertrags- und Einkommenslage insbesondere in der Tierhaltung.
Laut Wissenschaftlichem Dienst ergeben sich aus dem weiten Anwendungsbereich der Vergünstigung verfassungsrechtliche Zweifel an deren gleichheitsgerechter Ausgestaltung. Begründet wird dies unter anderem damit, dass auch Gartenbaubetriebe mit Unterglasanbau und Forstbetriebe von der Tarifglättung profitierten, obwohl sie von klimatischen Schwankungen gar nicht oder nicht so stark betroffen seien.
Die Fachleute verweisen auf weitere Ungereimtheiten, etwa den späten Eintritt der Entlastungswirkung für die von Ernteausfällen betroffenen Landwirte, die höhere Begünstigung für einkommensstarke Betriebe sowie die zeitliche Befristung der Maßnahme, obwohl es sich bei dem Klimawandel um einen „Dauersachverhalt“ handle.
Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, sieht sich in seiner Kritik an der geplanten Steuerermäßigung bestärkt. „Ich erwarte von den beteiligten Ministerien, dass sie umgehend zu den aufgezeigten Problemen Stellung nehmen“, so Priesmeier heute gegenüber AGRA-EUROPE. AgE (21.11.2016)
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