Die Forschungs- und Fördermittel für den Ökolandbau müssen aus Sicht des Anbauverbandes Bioland deutlich aufgestockt werden, um die angestrebte Quote von 20 % Biolandbau bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Das geht aus einem Maßnahmenplan hervor, der heute auf der Bundesdelegiertenversammlung des Verbandes in Fulda in den Fokus gerückt wurde. Bioland fordert darin die Bundesregierung auf, unter anderem den Anteil an Agrarforschungsmitteln im Biobereich von 1,5 % auf 20 % anzuheben; zudem sollte das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) von 17 Mio Euro auf 60 Mio Euro aufgestockt werden.
Die Parlamentarische Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Maria Flachsbarth, drückte vor den Bioland-Delegierten die Hoffnung aus, dass sich die wirtschaftliche Lage des Ökosektors weiterhin positiv entwickelt. Ich hoffe, dass das Jahr 2017 ein gutes Bio-Jahr wird, ganz im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie mit dem Ziel 20 % ökologischer Landbau, sagte Flachsbarth. Um dieses Ziel zu erreichen, ist laut Bioland-Präsident Jan Plagge jedoch ein stärkeres Engagement der Regierung vonnöten. So bedürfe es Rahmenbedingungen, die das große Umstellungsinteresse nutzten. Wer 20 % Biolandbau wolle, müsse entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stellen, so Plagge.
Mit Blick auf die laufende Förderperiode bis 2020 fordert Bioland die Sicherstellung des Ökolandbaus über die Agrarumweltprogramme, und zwar durch die Bereitstellung genügender Finanzmittel zur Auszahlung der Ökoprämien für bestehende und Umstellungsbetriebe. Fördermittel dürften lediglich für Investoren in besonders artgerechte Systeme ausgezahlt werden, die dem Standard der EU-Ökoverordnung entsprächen. Abgesehen davon müsse die Düngeverordnung so überarbeitet werden, dass sie den Biolandbau als Partner des Gewässerschutzes unterstütze anstatt ihn zu behindern.
Darüber hinaus spricht sich der Anbauverband für eine Anpassung des Gentechnikgesetzes aus, um nationale Anbauverbote unkompliziert und rechtssicher zu ermöglichen. Das Gesetz dürfe nicht missbraucht werden, um neuartige gentechnische Verfahren wie Crispr/Cas ohne die ausstehende Bewertung durch die Europäische Union anzuwenden. AgE
(22.11.2016)