Weitere Ausbreitung der Vogelgrippe in Schleswig-Holstein bestätigt

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Die aggressive Geflügelpest des Subtyps H5N8 hat sich in Schleswig-Holstein weiter ausgebreitet. Wie das Kieler Landwirtschaftsministerium am Samstag mitteilte, wurde der hochpathogene Erreger vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bei einer Möwe in der Gemeinde Burg in Dithmarschen nachgewiesen. Der Kreis richtete in Reaktion darauf einen Sperrbezirk von 3 km um den Fundort und ein Beobachtungsgebiet von weiteren mindestens 7 km ein. Insgesamt ist damit der Geflügelpesterreger in Schleswig-Holstein bislang in sieben Landkreisen nachgewiesen worden.
Außerdem wurde nach Informationen des Ministeriums in einem gänsehaltenden Betrieb in der Region mit etwa 1 800 Tieren zunächst ein niedrigpathogenes aviäres Influenzavirus H5 durch das FLI festgestellt. Der hochpathogene Geflügelpesterreger H5N8 sei hier bislang jedoch nicht nachgewiesen worden.
Hingegen wurde laut Ressortangaben auch am zweiten Standort des gleichen Gänsebetriebes in Neumünster mit etwa 7 000 Gänsen das Vorkommen des Virussubtyps H5 nachgewiesen. Hier wie auch im ersten Bestand untersuche das FLI weitere Proben. Dem Ministerium zufolge wurde entsprechend der Geflügelpestverordnung für beide Standorte die Tötung der insgesamt knapp 9 000 Gänse vorbereitet, da auch niedrigpathogene Viren der Subtypen H5 und H7 in Geflügel spontan zu einer hochpathogenen Form mutieren können.
„Es gilt, eine mögliche Interaktion der Viren zu verhindern. Das ist gerade angesichts der Ausbreitung des hochpathogenen Geflügelpesterregers notwendig“, betonte der Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck. Er appellierte mit Blick auf die forstschreitende Ausbreitung des Virus an alle Geflügelhalter, die angeordneten strengen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Diese gelten laut Habeck inzwischen auch für kleinere Betriebe unter 1 000 Tieren.
Unterdessen wurde der hochpathogene Geflügelpesttyp H5N8 nördlich der schleswig-holsteinischen Grenze erstmals bei Nutzgeflügel nachgewiesen. Nach Angaben der dänischen Veterinärbehörde handelt es sich um einen Hobbybetrieb mit 30 Enten im Dorf Skibstrup im Norden der Insel Seeland, von denen zehn Tiere dem Virus zum Opfer gefallen waren.

AgE (22.11.2016)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Risikorücklage
Rukwied widerspricht Özdemir
23.04.2024 — Der Deutsche Bauernverband (DBV) kann die Aussage von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nicht nachvollziehen, dass sich die Kosten einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage auf rund 1 Mrd. Euro im Jahr belaufen. Laut DBV-Präsident Rukwied richtet sich der Finanzbedarf maßgeblich nach ihrer inhaltlichen Ausgestaltung.
Vogelgrippe
Mehr US-Kühe infiziert
23.04.2024 — Die WHO und amerikanische Gesundheitsbehörden raten nun vom Konsum nicht pasteurisierter Milchprodukte ab. Aufgrund der möglichen Virusübertragung von Kuh zu Kuh sollen Tiertransporte in den USA minimiert werden. Da sich infizierte Tiere schnell erholen, sind keine Keulungen wie bei Geflügel erforderlich.
Entwaldungsfreie Lieferketten
Berlin will effiziente Anwendung
22.04.2024 — Das BMEL und das BMUV fordern von der EU-Kommission bei der Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) die Sicherstellung einer effiziente Anwendung. Bedenken hat Berlin unter anderem beim sogenannten Bench-Marking. Außerdem wird eine effizientere Datenerfassung gefordert. Nachdrücklich unterstreichen beide Ressorts die Bedeutung des EUDR.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Wind- und Freiflächen-PV
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.

xs

sm

md

lg

xl