Erstmals gibt es in Niedersachsen in einem Betrieb mit Nutzgeflügel den begründeten Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest. Betroffen ist ein Mastputenbestand mit rund 16 000 Tieren im Landkreis Cloppenburg, also mitten im Zentrum der niedersächsischen Geflügelwirtschaft. Landwirtschaftsminister Christian Meyer unterrichtete heute im Landtag die Abgeordneten darüber, dass nach einem ersten positiven Nachweis des H5-Virus durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) auf Grundlage der Geflügelpestverordnung die vorsorgliche Tötung der Tiere veranlasst worden sei.
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) forderte heute aufgrund der sich schnell verbreitenden Tierseuche erneut die bundesweite Stallpflicht für Geflügel. Die Situation bleibt angespannt; wir sind nach wie vor in großer Sorge, betonte ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke. Er appellierte an die Politik, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Infektionskette zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel zu unterbrechen. Da eine Eilverordnung des Bundes bisher nicht realisiert worden sei, stünden die Bundesländer umso mehr in der Verantwortung. Alle Länder, die noch keine Regelungen zur Stallpflicht erlassen haben, sollten hier dem Vorgehen anderer Länder folgen, fordert Ripke.
Auch die niedersächsische Opposition forderte heute erneut die landesweite Stallpflicht einzuführen. Meyer erteile dem in der Landtagsdebatte jedoch eine Absage und verwies auf die Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Das nationale Referenzlabor empfehle eine risikobasierte Aufstallung, also zum Beispiel bei hoher Geflügeldichte und in avifaunistisch bedeutsamen Gebieten. Genau das haben wir in Niedersachsen gemacht; genau nach dem Prinzip haben die Landkreise sehr verantwortlich gehandelt, betonte der Minister. Das gelte auch für den Landkreis Cloppenburg, der längst eine kreisweite Aufstallung angeordnet habe. Hinzu komme, dass es sich bei dem Verdachtsfall um einen Betrieb handele, dessen Tiere immer im Stall und also gar nicht im Freiland gehalten worden seien. AgE
(24.11.2016)