Bei den im kommenden Jahr anstehenden Sozialwahlen könnte es im Bereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in allen drei Versichertengruppen zu einer Wahl mit Wahlhandlung kommen. In der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) wurden zwölf Listen eingereicht, in der Arbeitgeber- und Arbeitnehmergruppe jeweils zwei Listen.
Noch steht allerdings nicht fest, ob alle Listen zur Wahl zugelassen werden. Ob die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen dazu erfüllt sind, wird derzeit vom Wahlausschuss der SVLFG in Kassel vorläufig geprüft. Bis Mitte Dezember will der Ausschuss über die Zulassung der Listen entscheiden. Endgültig Klarheit wird Anfang Februar nächsten Jahres herrschen, wenn der Bundeswahlausschuss sämtliche Listen für die Sozialwahlen bekanntgeben wird.
Von den zwölf eingereichten Listen für die SofA-Gruppe kommen sechs aus dem Bereich der Landesbauernverbände, wobei sich die Verbände zum Teil länderübergreifend auf gemeinsame Wahlvorschläge verständigt haben. Gleich zwei Listen sind aus dem Bereich der Nebenerwerbslandwirte eingereicht worden. Zur Wahl antreten wollen ferner der in Ostdeutschland beheimatete Verband Deutscher Landwirte (VDL) sowie eine Freie Liste. Hinzu kommen jeweils eine gemeinsame Liste der Waldbesitzerverbände sowie des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Bayerischen Jagdverbandes.
In der Gruppe der Arbeitgeber haben sich der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GlfA) und der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) auf eine Liste verständigt. Daneben bewirbt sich auch hier eine Freie Liste.
Bei den Arbeitnehmern tritt neben der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), die sich erneut mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zusammengetan hat, der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschland (CGB) an. AgE
(28.11.2016)