Bundestag beschließt zweites Hilfspaket

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Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag gestern Abend das zweite Hilfspaket für die Landwirtschaft beschlossen. Endgültig entscheiden über das Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes muss nun der Bundesrat in seiner Sitzung am 16. Dezember.
Mit der Verdopplung der europäischen Mittel auf 116 Mio Euro und der befristeten Tarifglättung für die volatilen Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft bringe die Koalition konkrete Hilfen für die landwirtschaftlichen Familien auf den Weg, erklärte der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp. Dies sei „eine echte Unterstützung für die deutsche Landwirtschaft und Ergebnis der beharrlichen Arbeit der Unionsfraktion“.
SPD-Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier äußerte erneut erhebliche steuerfachliche und verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gewinn- und Tarifglättung. Seine Fraktion stimme dennoch zu, weil sie die EU-Hilfen für die Milchviehbetriebe nicht blockieren wolle und die Gewinnglättung auf ihre Forderung hin bis 2022 befristet werde.
Auch die Opposition kritisierte die steuerrechtlichen Änderungen. Karin Binder von der Linksfraktion monierte eine Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes, weil zwar Einzelunternehmen und Personengesellschaften begünstigt würden, nicht jedoch Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die der Körperschaftsteuer unterlägen. Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff warf der SPD vor, sie sei mit ihrer Zustimmung zum Gesetz umgefallen. Die Gewinnglättung nütze nicht notleidenden kleinen Milchviehbetrieben, sondern allein großen Ackerbaubetrieben, so der Grünen-Politiker.
Der Deutsche Bauenverband begrüßte die Tarifglättung. Damit setze die Koalition ihre Ankündigung um, bäuerliche Betriebe zu entlasten und so Liquidität in den Betrieben zu halten. Nicht einverstanden ist der DBV mit der Befristung auf neun Jahre. Zudem sei unvrständlich, dass es für juristische Personen keine Gewinnglättung gebe. AgE (02.12.2016)
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