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Der Beschluss des Bundestages, im Zuge der Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes über die bestehenden Ausnahmetatbestände hinaus landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h grundsätzlich von der Mautpflicht auszunehmen, ist vom Deutschen Bauernverband (DBV), vom Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) und Bundesverband der Maschinenringe (BMR) begrüßt worden. Damit greife der Bundestag auf Initiative der CDU-/CSU-Fraktion die gemeinsame Forderung auf, zwischen gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen und Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft zu unterscheiden und das neue Mautgesetz entsprechend auszugestalten, erklärte der Bauernverband gestern in Berlin.
Mit der Zustimmung des Parlamentes zur Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wird laut DBV vorbehaltlich der erwarteten Zustimmung durch den Bundesrat die bestehende Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 t zulässiger Gesamtmasse ab Mitte 2018 auf alle Bundestraßen ausgedehnt. Bislang bestehe die Mautpflicht erst auf rund 12 800 km Bundesautobahnen sowie rund 2 300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen.
Dem Bauernverband zufolge sind bei den landwirtschaftlichen Fahrzeugen bislang ausschließlich land- oder forstwirtschaftliche-(lof)-Zugmaschinen mit der Schlüsselnummer 891000 beziehungsweise 871000 und die Geräteträger mit der Schlüsselnummer 892000 sowie 872000 von der Mautpflicht befreit, auch wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h beträgt, sofern sie für eigene Zwecke unterwegs sind und keinen gewerblichen Güterverkehr betreiben. AgE
(04.12.2016)