Der Bundestag holt sich zu den geplanten Änderungen im Düngerecht ein weiteres Mal den Rat von Sachverständigen ein. Auf Antrag der Linksfraktion hat der Ernährungsausschuss heute die Durchführung einer Anhörung zur Änderung des Düngegesetzes am 16. Januar 2017 beschlossen. Bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte der Ausschuss über mehrere Stunden Experten zu möglichen Änderungen des Düngerechts befragt. Der 16. Januar wird damit den Ausschussmitgliedern einiges abverlangen; am selben Tag findet nämlich auch eine Anhörung zur Novelle des Gentechnikgesetzes statt.
Die Koalition wird dem Vernehmen nach trotz bislang bestehender unterschiedlicher Auffassungen in Detailfragen an ihrem Ziel festhalten, die Neufassung des Düngegesetzes am 19. Januar im Bundestag zu beschließen. Ob dies gelingt, dürfte unter anderem davon abhängen, ob bis dahin die von der Union geforderte Zusicherung von Länderseite vorliegt, bei der Zustimmung über die Novelle der Düngeverordnung im Bundesrat auf zusätzliche Verschärfungen zu verzichten.
Inzwischen steht fest, dass die Länderkammer frühestens im März über das Düngepaket entscheiden wird. Der Agrarausschuss wird sich entgegen der ursprünglichen Planung nicht mehr im Januar mit der Verordnung befassen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist nach wie vor mit der Bearbeitung der Eingaben zu den geplanten Rechtsänderungen beschäftigt. Wie das Ministerium jetzt mitteilte, sind im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung 571 Stellungnahmen zur Novelle der Düngeverordnung eingegangen. Ein Großteil davon stammt von Landwirten aus Niedersachsen.
Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff warf der Koalition ein dauerhaftes Politikversagen in der Düngepolitik vor. Die Ursache sieht Ostendorff darin, dass nach dem Willen der Union eigentlich alles beim Alten bleiben sollte. AgE
(19.12.2016)