Das Mindestentgelt in der Landwirtschaft und im Gartenbau steigt zum 1. Januar 2017 bundeseinheitlich auf einen Bruttostundenlohn von 8,60 Euro. Zum 1. November 2017 erhöht sich das tarifliche Mindestentgelt nochmals auf dann 9,10 Euro pro Stunde.
Gleichzeitig steigen im kommenden Jahr die Sachbezugswerte für die Verpflegung. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) heute mitteilte, wird der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung von bisher 236 Euro auf 241 Euro im Monat angehoben. Er setzt sich zusammen aus 51 Euro für Frühstück sowie jeweils 95 Euro für Mittagessen und Abendbrot. Hingegen bleiben die Werte für eine Unterkunft gegenüber 2016 unverändert.
Die Tarifvertragsparteien hatten sich angesichts der damals bevorstehenden Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Sommer 2014 auf einen Tarifvertrag über ein Mindestentgelt geeinigt. Die Landwirtschaft und der Gartenbau sind damit zunächst vom gesetzlichen Mindeststundenlohn ausgenommen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt mit Beginn des Jahres 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde.
Das Mindestgelt in der Landwirtschaft hatte am 1. Januar 2015 in den alten Ländern 7,40 Euro und in Ostdeutschland von 7,20 Euro betragen. Zum 1. Januar 2016 war der Betrag im Westen auf 8 Euro und im Osten auf 7,90 Euro gestiegen. AgE
(30.12.2016)