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Ab dem 1. Januar 2017 steigen die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte (AdL). Darauf hat heute noch einmal der Deutsche Bauernverband (DBV) hingewiesen. Der Monatsbeitrag erhöht sich im Westen um 5 Euro oder 2,1 % auf 241 Euro und im Osten um 10 Euro oder 4,9 % auf 216 Euro.
Der Beitrag zur Alterssicherung ist nach DBV-Angaben an die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden. Aufgrund der deutlichen Erhöhung des vorausgeschätzten Durchschnittsentgelts, vor allem in den neuen Bundesländern, steige auch der AdL-Beitrag trotz eines konstanten Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Beitragssatz liege auch im nächsten Jahr bei 18,7 %.
In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung bleiben die Beiträge hingegen weitgehend stabil. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird es lediglich in der Beitragsklasse 20 eine leichte Erhöhung geben.
Änderungen stehen dagegen in der Pflegeversicherung an. Dort gilt ab 1. Januar 2017 erstmals der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Damit verbunden sind Änderungen des Begutachtungssystems sowie eine Ausweitung von Leistungen der Pflegeversicherung. Der durch die Leistungsausweitung erhöhte Finanzierungsbedarf wird durch die Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung abgedeckt.
Der Beitragssatz steigt im kommenden Jahr von 2,35 % auf 2,55 %. Für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen, die ihren Beitrag zur Pflegeversicherung in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung leisten, ergeben sich aufgrund der Kopplung an den Beitragssatz laut DBV ebenfalls höhere Beiträge. Der Zuschlag beträgt im nächsten Jahr 16,2 % statt 15 % in 2016. Für kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr beträgt der Zuschlag 17,79 % nach 16,6 % in diesem Jahr. AgE
(30.12.2016)