Am 4. August 2016 endete die Übergangsfrist für die Größe der Buchtenfläche bei der Haltung von Absatzferkeln. Laut Tierschutznutztierhaltungsverordnung muss seitdem allen Ferkeln von 20 bis 30 kg eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von 0,35 m² zur Verfügung stehen. Anregungen und Denkanstöße, wie man in Zukunft dem höheren Platzbedarf der Ferkel gerecht werden kann, werden im nachfolgenden Beitrag vorgestellt.