Gemischte Reaktionen auf Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Die in dieser Woche von der Bundesregierung beschlossene Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. So vermisst der Deutsche Bauernverband (DBV) unter anderem die Berücksichtigung wichtiger Nachhaltigkeitskriterien für die Landwirtschaft. Der DBV-Umweltbeauftragte Eberhard Hartelt betonte heute in einer Stellungnahme, das eine „wirklich nachhaltige Nachhaltigkeitsstrategie“ für die deutsche Landwirtschaft sich nicht nur auf ökologische Kriterien beziehen dürfe und die soziale und ökonomische Seite ausblende. Ein „detailverliebtes Aneinanderreihen von Umwelt- und Nährstoffindikatoren“ sei im Sinne der Nachhaltigkeit zu kurz gegriffen und vernachlässige den gesamtheitlichen Ansatz der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. Bei einer wachsenden Weltbevölkerung müsse die Effizienz des Ressourceneinsatzes in den Vordergrund rücken. Hartelt bedauerte, dass die Vorschläge des DBV zur Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktivität sowie der Effizienz und der Einkommen nicht aufgegriffen worden seien.
Der Vorsitzende des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, begrüßte, dass das Ziel von mindestens 20 % Ökolandbau weiterhin in der Nachhaltigkeitsstrategie verankert sei. Es dürfe aber nicht bei „schönen Worten“ bleiben. Vielmehr müssten die politischen Weichen auf Bio gestellt werden, damit Bauern attraktive Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wirtschaften vorfänden, forderte der Verbandsvorsitzende.
Die Nachhaltigkeitsstrategie steht im Zeichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN) für nachhaltige Entwicklung. Für die Neuauflage 2016 wurden alle 17 globalen UN-Ziele, die sogenannten Sustainable Development Goals (SDG), konkretisiert. Die Strategie umfasst laut Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks „ein ambitioniertes Bündel an messbaren politischen Maßnahmen“. In den kommenden 15 Jahren sollen unter anderem die Qualität von Fließ- und Küstengewässern verbessert, Luftbelastungen vermindert und auch das Angebot von nachhaltigen Produkten gesteigert werden. Die Strategie verfestigt zudem die Nachhaltigkeitspolitik innerhalb der Bundesregierung und die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. AgE (16.01.2017)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Risikorücklage
Rukwied widerspricht Özdemir
23.04.2024 — Der Deutsche Bauernverband (DBV) kann die Aussage von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nicht nachvollziehen, dass sich die Kosten einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage auf rund 1 Mrd. Euro im Jahr belaufen. Laut DBV-Präsident Rukwied richtet sich der Finanzbedarf maßgeblich nach ihrer inhaltlichen Ausgestaltung.
Vogelgrippe
Mehr US-Kühe infiziert
23.04.2024 — Die WHO und amerikanische Gesundheitsbehörden raten nun vom Konsum nicht pasteurisierter Milchprodukte ab. Aufgrund der möglichen Virusübertragung von Kuh zu Kuh sollen Tiertransporte in den USA minimiert werden. Da sich infizierte Tiere schnell erholen, sind keine Keulungen wie bei Geflügel erforderlich.
Entwaldungsfreie Lieferketten
Berlin will effiziente Anwendung
22.04.2024 — Das BMEL und das BMUV fordern von der EU-Kommission bei der Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) die Sicherstellung einer effiziente Anwendung. Bedenken hat Berlin unter anderem beim sogenannten Bench-Marking. Außerdem wird eine effizientere Datenerfassung gefordert. Nachdrücklich unterstreichen beide Ressorts die Bedeutung des EUDR.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Wind- und Freiflächen-PV
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.

xs

sm

md

lg

xl