Bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sind im Zeitraum 30. Dezember 2016 bis 16. Januar 2017 insgesamt 23 824 Anträge auf eine Sonderbeihilfe für Milcherzeuger eingegangen. Wie die Behörde heute in Bonn weiter mitteilte, werden die Anträge jetzt geprüft. Anschließend werde der Beihilfesatz ermittelt. Bedingung für den Erhalt der Sonderbeihilfe ist der BLE zufolge, dass die Landwirte im Beibehaltungszeitraum von Februar bis April 2017 insgesamt nicht mehr Milch anliefern als in der entsprechenden Vorjahresperiode.
Es ist gut, dass so viele Milchbauern Verantwortung für den Markt übernehmen und ihre Milchmenge konstant halten wollen, kommentierte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt die Antragszahl. Die finanzielle Hilfe von EU und Bund komme damit denjenigen zugute, die zur Entlastung des Marktes beitrügen. Schmidt betonte, dass der Staat in den vergangenen anderthalb Jahren mit großen finanziellen Hilfen den Bauern in der Krise geholfen habe. Es liege jetzt in der Hand der Branche, zu einer fairen Verteilung der Risiken und zu zukunftsfähigen Marktstrukturen zu kommen.
Die insgesamt 23 824 Anträge entsprechen nach Angaben der BLE rund 30 % der deutschen Milchbauern. Jeder Antragsteller erhalte mindestens 0,36 Cent pro Kilogramm Milch, die er im Zeitraum 1. Dezember 2015 bis 30. November 2016 angeliefert habe. Da nicht alle Milcherzeuger einen Antrag eingereicht hätten, werde der Beihilfesatz voraussichtlich höher ausfallen. Der genaue Betrag stehe im Sommer nach abschließender Prüfung aller Nachweise über den Beibehaltungszeitraum fest.
Der Nachweis über die nicht gesteigerte Milchmenge muss laut BLE innerhalb von 45 Tagen nach Ablauf des Beibehaltungszeitraums, also bis zum 14. Juni 2017, vorliegen. Dazu würden die Antragsteller ab Ende April ein gesondertes Formular auf www.ble.de/milchsonderbeihilfe finden. AgE
(18.01.2017)