Seit dem 01.01.2013 ist die Gruppenhaltung tragender Sauen und Jungsauen (ab dem 29. Tag nach dem Belegen) nach der EU-Richtlinie 2008/120/EG und der nationalen Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung vorgeschrieben. Im Abferkelstall (während der Zeit des Abferkelns und der Säugezeit) und im Deckzentrum bis zum 28. Tag nach dem Belegen dürfen die Sauen einzeln in Kastenständen gehalten werden (Rat der Europäischen Union, 2008; TierSchNutztV, 2006). Bei der Einzelhaltung im Kastenstand müssen die Stände nach § 24 Abs. 4 TierSchNutztV so beschaffen sein, dass die Sauen sich nicht verletzen können und sie ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können. Konkretisierungen zu Anforderungen an Abmessungen der Kastenstände gibt es in der Verordnung nicht. Hierzu wurden in den Ausführungshinweisen zur TierSchNutztV (Stand 23.02.2010) Mindestmaße für Abmessungen zur Länge und Breite konkretisiert.