Großer Geflügelpestfall in Mecklenburg-Vorpommern

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Bei einem Legehennenbetrieb in Schwanheide im Landkreis Ludwigslust-Parchim hat sich der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt. Nach heutigen Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Mecklenburg-Vorpommern wurde bei Tests des Landesamtes für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei (LALLF) das H5-Virus nachgewiesen. Untersuchungen des Subtyps durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) laufen noch. Mit der Tötung der rund 106 000 Hennen soll noch heute begonnen werden. Es ist die bisher umfangreichste Bestandskeulung in diesem Bundesland; vergangene Woche mussten bereits 40 000 Puten in einem Betrieb bei Tribsees im Kreis Vorpommern-Rügen wegen einer H5N8-Infektion getötet werden.
In Thüringen hat das Gesundheitsministerium gestern eine landesweite Aufstallpflicht erlassen. Nach dem ersten Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Landkreis Greiz und zunehmenden Nachweisen des Erregers in Wildvögeln außerhalb der Risikogebiete mit Aufstallpflicht seien aufgrund der dynamischen Seuchenentwicklung weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, hieß es in dem Erlass. In Baden-Württemberg endet hingegen morgen die landesweite Stallpflicht. Landwirtschaftsminister Peter Hauk verfügte jedoch, dass diese ab dem 2. Februar risikoorientiert und regional um sechs Wochen bis zum 15. März 2017 verlängert wird.
Weiter im Stall bleiben muss das Geflügel in Baden-Württemberg in unmittelbarer Nähe zu großen Gewässern und Seen sowie in einem 500 m Streifen entlang der Donau, des Rheins und des Neckars. Die Freilandhaltung ist zudem in Gebieten mit hoher Geflügeldichte oder in Regionen mit Geflügelpestnachweisen bei Wildvögeln untersagt. Ausnahmegenehmigungen kann es für Rassegeflügelzüchter und Kleinsthaltungen geben. Hauk rief die Geflügelhalter landesweit zur konsequenten Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen auf, „denn aufgrund des nach wie vor massiven Seuchengeschehens in unseren Nachbarländern, in Europa und aktuellen Fällen von Vogelgrippe bei Wildvögeln in Baden-Württemberg können wir keine Entwarnung geben.“ AgE (01.02.2017)
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