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Seine Forderung nach einer angemessenen Vergütung der Flächeneigentümer beim Stromleitungsbau hat der Geschäftsführer der Familienbetriebe Land und Forst (FABLF), Wolfgang von Dallwitz, bekräftigt. Eine einmalige Kompensation sei nicht angemessen, erklärte von Dallwitz heute in Berlin. Benötigt würden dauerhafte und wiederkehrende Vergütungen.
Während die Kosten für neue Stromleitungen in Milliardenhöhe direkt an den Endverbraucher weitergegeben werden, würden zusätzliche Entschädigungen den Stromkunden lediglich rund 30 Cent pro Jahr kosten, rechnet von Dallwitz vor.
Auf diese Weise schaffe man auf allen Seiten Akzeptanz für den Stromnetzausbau, ohne den Endverbraucher zu belasten.
Anlass für die Stellungnahme der Familienbetriebe Land und Forst ist die Veröffentlichung der Entwürfe des Netzentwicklungsplans 2030 der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW in dieser Woche. Danach beträgt der Bedarf neuer Leitungstrassen insgesamt 3 800 km. Davon entfallen rund 2 600 km auf Verbindungen für die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ), bei denen ein genereller Vorrang für Erdverkabelung gilt. Insgesamt 1 200 km sind für neue Wechselstromverbindungen vorgesehen. Der Umfang der zu modernisierenden Bestandstrassen beträgt laut Netzentwicklungsplan je nach Szenario zwischen 7 600 km und 8 500 km.
Von Dallwitz zufolge bedeuten beide Maßnahmen erhebliche Eingriffe in den ländlichen Raum. Sie beeinflussten unmittelbar die unternehmerischen Tätigkeiten hunderter Land- und Forstwirte. Die Nachteile hielten so lange an, wie die Leitung auf den Flächen vorhanden sei. Eine einmalige Entschädigung werde diesen wirtschaftlichen Verlusten daher nicht gerecht. AgE
(03.02.2017)