Generaldirektion Landwirtschaft nennt fünf Optionen zur künftigen GAP

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Im Hinblick auf die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 hat die Generaldirektion Landwirtschaft in der Europäischen Kommission jetzt fünf Optionen aufgestellt, die in eine Folgenabschätzung einfließen sollen, deren Veröffentlichung für diesen Sommer vorgesehen ist. Diese wiederum soll in der Debatte um die für November geplante Mitteilung der Kommission zur Vereinfachung und Modernisierung der GAP Berücksichtigung finden.
Der diese Woche in Brüssel bekanntgewordene Entwurf zu den politischen Optionen variiert von der Aufrechterhaltung der derzeit geltenden EU-Agrarvorschriften einschließlich der Anpassungen über die geplante Omnibusverordnung als erste Überlegung bis hin zu einer radikalen Überarbeitung mit dem Förderschwerpunkt auf Kleinbauern, umweltfreundlichere Betriebe und lokal erzeugte Nahrungsmittel als fünfte Möglichkeit. Diese beinhaltet eine enge Deckelung der Direktbeihilfen und striktere Umweltauflagen.
Mit der zweiten - unrealistischen - Option wird eine vollständige Abschaffung der GAP erwogen. Die Darstellung der daraus resultierenden Folgen soll den ökonomischen, sozialen und ökologischen Wert der EU-Agrarpolitik verdeutlichen.
Die dritte Option setzt den Fokus auf die Unterstützung des Risikomanagements der landwirtschaftlichen Betriebe und auf Fördermaßnahmen zur ländlichen Entwicklung. Als vierte Möglichkeit werden eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommenssicherung über Flächenzahlungen und ebenfalls die Stärkung von Risikomanagementmaßnahmen genannt, wobei die bäuerliche Praxis auf die EU-Umwelt- und -Klimaschutzziele ausgerichtet werden soll. Zudem umfasst die vierte Option Anreize zur besseren Integration vorhandener Technologien sowie der Ergebnisse von Forschung und Innovation in die Praxis.
Das wahrscheinlichste Szenario für die GAP nach 2020 verordnen Beobachter in Brüssel „irgendwo zwischen der dritten und vierten Option“. Hingewiesen wird aber darauf, dass die Höhe des EU-Haushalts entscheidend für die Ausgestaltung der GAP sein werde. Die Kommission muss ihren Vorschlag zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) bis Ende dieses Jahres vorlegen. Ihr Entwurf zur künftigen Agrarpolitik wird für die erste Jahreshälfte 2018 erwartet. AgE (06.02.2017)
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