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Die seit Jahren diskutierte Neufassung des Düngerechts in Deutschland biegt auf die Zielgerade ein. Aller Voraussicht nach wird der Bundestag am Donnerstag die Änderung des Düngegesetzes beschließen, auf die sich die Koalitionsfraktionen von Union und SPD Ende Januar verständigt hatten. Die Zustimmung des Bundesrates wird für März erwartet. Auch die Novelle der Düngeverordnung und die Änderung der sogenannten Anlagenverordnung als weitere Bestandteile des Düngepakets will die Länderkammer noch vor Ostern beschließen.
Kernpunkt der Gesetzesnovelle ist die Einführung einer Stoffstrombilanz als neue Bilanzierungsmethode in zwei Stufen, und zwar ab 2018 und 2023. Darüber hinaus wird mit dem Gesetz ein Datenabgleich der Düngebehörden mit anderen Bereichen ermöglicht und das Bußgeld für Verstöße gegen bestimmte Vorschriften erhöht. Für die Aussprache im Parlament sind 45 Minuten vorgesehen.
Darüber hinaus wird der Bundestag das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) beschließen, mit dem die staatliche Ernährungsnotfallvorsorge für den Verteidigungsfall sowie im Falle ziviler Katastrophen neu geregelt wird.
Erwartet wird schließlich der Beschluss des dritten Gesetzes zur Änderung der Bundes-Tierärzteordnung. Deren Ziel ist insbesondere die Umsetzung einer Anfang 2014 in Kraft getretenen Änderung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht. AgE
(14.02.2017)