Die Bundesregierung hält an der Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe fest, die in der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden. Das geht aus dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes hervor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat.
Das Bundesfinanzministerium hatte die von ihm geplante Streichung mit dem Hinweis auf das EU-Recht begründet. Danach sei eine staatliche Beihilfe für Biokraftstoffe, für die eine Liefer- und Beimischungsverpflichtung bestehe, nicht zulässig. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte dieser Argumentation widersprochen und hat sich durchgesetzt.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte den Kabinettsbeschluss. Seiner Auffassung nach muss es jetzt darum gehen, die bestehende Regelung auf ein nachhaltig rechtlich sicheres Fundament zu stellen. Ziel müsse ein Anreizsystem zur Verwendung nachhaltiger und treibhausgasoptimierter Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des Klimaschutzes sein.
Laut Bauernverband sollten sich der Berufsstand und die zuständigen Bundesministerien über einen Ansatz zur Umsetzung dieses Anreizsystems verständigen. Aufgrund des hohen Leistungsbedarfs bei Feldarbeiten und in der Ernte gebe es in diesem Sektor keine Alternativen in Form von Hybridisierung oder Batterieantrieb. Hier passten Biokraftstoffe wegen ihrer hohen Energiedichte einfach optimal, zumal diese auch biologisch leicht abbaubar seien.
Verlängert werden soll mit dem beschlossenen Gesetzentwurf auch die Steuerermäßigung für Biomethan als Kraftstoff. Der Fachverband Biogas (FvB) nannte die Entscheidung überfällig. Weitere Schritte seien allerdings notwendig. Dazu zähle die von der EU-gewährte Möglichkeit, eine spezielle Teilquote für besonders fortschrittliche Biokraftstoffe einzuführen. AgE
(16.02.2017)