Die Europäische Kommission ist von ihrer Absicht, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen (LVF) gänzlich zu verbieten, abgerückt. Geplant sind aber Anwendungsbeschränkungen. Wie aus dem Verordnungsentwurf zum Greening hervorgeht, den die Brüsseler Behörde gestern vorlegte, soll das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln auf ÖVF für Leguminosen und Untersaaten ab dem Zeitpunkt der Ernte der Hauptfrucht für mindestens acht Wochen oder bis zur Aussaat der nächsten Hauptfrucht untersagt werden. Für Brachflächen ist ein Verbot für mindestens sechs Monate vorgesehen. Die Details dazu sollen von den Mitgliedstaaten geregelt werden.
Des Weiteren enthält der Kommissionsbeschluss eine Reihe von Vereinfachungen, wie etwa die Erlaubnis, Saatmischungen von stickstoffbindenden Pflanzen einsetzen zu dürfen. Die neuen Greening-Vorgaben sollen ab dem 1. Januar 2018 greifen. Gegen den delegierten Rechtsakt der Kommission können das Europaparlament sowie auch der Ministerrat innerhalb der nächsten zwei Monate ihr Veto einlegen.
Auf Zustimmung trafen die geplanten Einschränkungen beim Europaabgeordneten Martin Häusling. Der Einfluss auf die Eiweißproduktion sei gering, da der Anteil des Anbaus auf ÖVF vergleichsweise niedrig sei, erklärte der Grünen-Politiker gegenüber AGRA-EUROPE. Dagegen kritisierte der CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Jahr die vorgesehenen Auflagen. Er beklagte, dass dadurch der heimische Eiweißanbau entscheidend geschwächt würde. Alle übrigen Maßnahmen begrüßte Jahr jedoch ausdrücklich.
Vor einer Schwächung der heimischen Eiweißproduktion und daraus resultierend einer größeren Abhängigkeit von Sojaimporten aus Drittländern hatten zuvor auch der Deutsche Bauernverband (DBV) sowie die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) gewarnt. Damit würde die mit dem Greening ebenfalls angestrebte Stärkung der heimischen Eiweißversorgung verlorengehen, hatte der DBV zu bedenken gegeben.
Laut den Greening-Vorgaben sind bekanntlich alle Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche in der EU dazu verpflichtet, 5 % ihrer Ackerflächen als ÖVF vorzuhalten. Da der konventionelle Anbau von Leguminosen anteilig als ÖVF angerechnet wird, hatte die Produktion der Hülsenfrüchte in Deutschland zuletzt einen deutlichen Aufschwung erfahren. AgE
(17.02.2017)