Auch Rat gegen Patentierung von Genen aus konventioneller Züchtung

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Der EU-Ministerrat für Wettbewerb hat sich jetzt ebenfalls gegen Patente auf Gene aus konventioneller Züchtung ausgesprochen. In ihrer heutigen Entscheidung lehnen die für Wettbewerbsfragen zuständigen Ressortchefs der EU-Mitgliedstaaten die Erteilung solcher Patente durch das Europäische Patentamt (EPA) ab. Zuletzt hatte insbesondere die Erteilung zweier Patente auf Braugerste für die Brauereien Carlsberg und Heineken für Kritik gesorgt.
Gegen diese Patente haben mehrere Nichtregierungsorganisationen Einspruch eingelegt, darunter die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bund für Naturschutz (BN) und Brot für die Welt.
Nach Ansicht des zivilen Bündnisses „No Patents on Seeds“ hätten die Patente nicht gewährt werden dürfen, da die Produkte auf zufälligen Mutationen beruhen. Aus Sicht der Organisation „Friends of the Earth“ stellt die Erteilung dieser Patente einen vorsätzlichen Missbrauch des geltenden Rechts dar. Beide Gruppierungen erinnerten an eine Stellungnahme der EU-Kommission, wonach Pflanzen wie auch Tiere aus konventioneller Züchtung nicht patentierbar seien und deren Patentierung gegen EU-Recht verstoße.
Noch in der ersten Jahreshälfte ist ein Treffen der Mitglieder der insgesamt 38 EPA-Vertragsstaaten geplant; dazu gehören alle 28 EU-Mitgliedstaaten. Dabei wird es um die Frage gehen, wie in solch strittigen Angelegenheiten das EPA in Zukunft zu entscheiden hat. AgE (21.02.2017)
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