Schleswig-Holstein ist jetzt anerkanntermaßen frei von der Tierseuche Boviner Herpesvirus Typ 1 (BHV1). Wie das Kieler Landwirtschaftsministerium heute mitteilte, stimmten die EU-Mitgliedstaaten dem Antrag auf Anerkennung des BHV1-Freiheitsstatus für das Bundesland zu. Voraussetzung für die Anerkennung als BHV1-freie Region sei, dass alle Milch- und Mutterkuhbetriebe in Schleswig-Holstein frei von BHV1-Reagenten seien. Dieses Ziel sei nach intensiver und konsequenter Sanierung Ende des vergangenen Jahres erreicht worden, erklärte das Ministerium.
Vor dem Inkrafttreten der Handelserleichterungen müssen dem Kieler Agrarressort zufolge aber noch die formale Anerkennung durch einen EU-Durchführungsbeschluss und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen. Erst dann entfielen die mit einem hohen Aufwand verbundenen Zusatzgarantien wie Blutuntersuchungen und die Unterbringung in Quarantäne für Verbringungen in BHV1-freie Regionen. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger werde in Kürze gerechnet.
Ressortchef Dr. Robert Habeck stellte fest, dass der Weg zur BHV1-freien Region große Anstrengungen für alle Beteiligten bedeutet habe, nun aber neben einem verbesserten Gesundheitsstaus für die Rinder auch große Erleichterungen für den nationalen und internationalen Rinderhandel biete. Um den Status als BHV1-freie Region nicht zu gefährden, müsse eine Einschleppung des Virus in Rinderbestände weiterhin verhindert werden.
Die Bundesverordnung sieht hierfür nach Angaben des Kieler Landwirtschaftsministeriums auch für BHV1-freie Regionen regelmäßige Bestandsuntersuchungen vor. Alle Rinderhalter seien aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben weiterhin einzuhalten sowie Tier- und Personenkontakte auf ein Minimum zu beschränken. AgE
(24.02.2017)