CDU-Bundesfachausschuss gegen Einschränkung der Privilegierung im Außenbereich

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Die CDU will an der planungsrechtlichen Privilegierung landwirtschaftlicher Stallbauten im Außenbereich festhalten. In seinem Programm zur Bundestagswahl erteilt der Bundesfachausschuss Landwirtschaft und ländlicher Raum damit dem Vorhaben von SPD-Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks eine Absage, auch für größere landwirtschaftliche Ställe eine Genehmigung nur noch auf der Grundlage eines Bebauungsplans der Gemeinde zu ermöglichen.
Stallneubauten und -umbauten mit hohen Tierschutzstandards sollen dem Papier zufolge verstärkt aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) unterstützt werden. Die Investitionsförderung will der Bundesfachausschuss als einen wesentlichen Bestandteil der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) beibehalten.
Gleichzeitig betonen die CDU-Agrarier ihr Vorhaben, die Weiterentwicklung der GAK voranzutreiben und dafür auch das Grundgesetz ändern zu wollen. Ziel sei es, „die wirtschaftliche Entwicklung und Digitalisierung des ländlichen Raums besser und sektorübergreifend zu unterstützen und das Förderspektrum des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der ländlichen Räume (ELER) umfassend auszuschöpfen“.
Der Bundesfachausschuss bekräftigt seinen Anspruch, ein Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und ländliche Räume zu schaffen, das „im Sinne eines echten Lebens- und Heimatministeriums“ agieren solle. In dem übergreifenden Ressort sollen die GAK und die Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gebündelt oder zumindest stärker vernetzt werden. Der Ausschuss plädiert zudem für differenzierte Fördersätze für die ländlichen Räume mit dem Schwerpunkt auf strukturschwachen Regionen. AgE (04.03.2017)
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