Bundesrat stimmt Änderung des Düngegesetzes zu

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Das Düngepaket hat eine weitere Hürde genommen. Einstimmig haben die Länder im Bundesrat heute das vom Bundestag beschlossene Erste Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes gebilligt. Das Gesetz schafft die Voraussetzung für die Novelle der Düngeverordnung, die am 31. März auf der Tagesordnung der Länderkammer steht.
In einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, schnellstmöglich mit der Europäischen Kommission zu klären, ob das geänderte Düngegesetz in Verbindung mit der Düngeverordnung ihren Forderungen genügt, um das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen. Zudem soll die Regierung die Auswirkungen der neuen düngerechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Schutzgüter Wasser, Klima, Luft unter Einbindung der Länderkompetenzen evaluieren.
Kernpunkte der Anpassung des Düngegesetzes sind die Einführung einer betrieblichen Stoffstrombilanz als neue Methode zur Bilanzierung der Nährstoffmengen sowie verbesserte Kontrollmöglichkeiten für die Düngebehörden durch einen Datenabgleich mit anderen Fachbehörden. Der Bußgeldrahmen für bestimmte Düngeverstöße wird massiv erhöht. Schließlich wird auch die Einbeziehung pflanzlicher Gärrückstände aus der Biogaserzeugung in die Obergrenze von 170 kg Gesamtstickstoff je Hektar in dem Gesetz geregelt.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer äußerte in seiner Rede vor dem Bundesratsplenum die Erwartung, dass nunmehr auch die Novelle der Düngeverordnung zügig beschlossen werden könne. Die noch vorzunehmenden Änderungen seien lediglich redaktioneller Natur, betonte der Grünen-Politiker. AgE (11.03.2017)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Wind- und Freiflächen-PV
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.
Pflanzenschutzmittel
NABU: Einsatz nur noch im Notfall
19.04.2024 — Für eine naturverträglichere Landwirtschaft fordert der Naturschutzbund Deutschland in seinem "Grundsatzprogramm Offenland", Pflanzenschutzmittel nur noch im Notfall einzusetzen. Strukturelemente müssten bis 2030 ein Zehntel der Agrarlandschaft einnehmen, lautet eine weitere von insgesamt elf Forderungen. In der Tierhaltung sei eine Obergrenze von 1,8 Großvieheinheiten pro Hektar einzuführen.
Mehrwertsteuerfinanzierung
Beringmeier ist dafür
18.04.2024 — Der Vorschlag der Zukunftskommission Landwirtschaft für eine Mehrwertsteuerfinanzierung findet beim WLV grundsätzliche Zustimmung. Allerdings müsse er konkretisiert werden. Entscheidend seien eine gesetzliche Regelung, dass die Einnahmen vollständig den Betrieben zuflössen und diese Planungssicherheit für 20 Jahre bekämen, so der WLV.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Nachwachsende Rohstoffe
Anbau war 2023 rückläufig
17.04.2024 — Der Flächenbedarf für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Laut der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) war dafür eine geringere Biogasverstromung ursächlich. Im Segment des Energiepflanzenanbaus für Biogas ging der Flächenbedarf um 11% zurück. Der Trend dürfte sich fortsetzen, sofern die Konditionen für Alt-Biogasanlagen nicht verbessert werden, so die FNR.

xs

sm

md

lg

xl